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Allgemeine Mietbedingungen​

​

1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag über das anliegend beschriebene Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist oder die Anzahlung geleistet wurde. Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.


2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Eine Anzahlung in Höhe von 25 %
des Gesamtpreises, ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 45 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Zukünftige Preisanpassungen vorbehalten.


3. Kaution
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände bei Ankunft in Höhe von 100 EURO, wahlweise Vorlage der Kreditkarte.

 

4. Mietdauer und Inventarliste
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 14.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 19.00 Uhr erfolgen, sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft den Zustand, sowie das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und etwaige Missstände, spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen. Das Entfernen – auch das nur zeitweise Entfernen – von Gegenständen aus der Wohnung ist strengstens untersagt. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in gereinigten Zustand übergeben. 
Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen:
Saugen und feucht Wischen aller Räumlichkeiten, gründliche Reinigung des Kühlschranks, der Kochplatten und des Backofens. Säubern sämtlicher Sanitärelemente 
in Bad und WC mit Reinigungsmitteln. Die in jedem Haus zur Verfügung stehende Kühltruhe ist ebenfalls sauber zu hinterlassen. Eine buchbare Endreinigung kann nicht vereinbart werden. Vor der Abreise des Mieters, wird der Zustand des Mietobjektes vom Vermieter oder der von diesem bekannten Kontaktperson überprüft. Bei Nichteinhaltung der o.g. Arbeiten wird eine Reinigungsgebühr von 200,00€ fällig und nachberechnet werden müssen.
 

5. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. 
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn zu leisten. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 25% des Gesamtpreises, bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 50% des Gesamtpreises und ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 80% des Gesamtpreises. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis

und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter kann nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte, auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
 

6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung und Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz, der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

 

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. z.B. durch Feuer o.ä. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.


8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. 
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. 
Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.


9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen 
und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).


10. Tierhaltung
Hunde sind nur auf Anfrage und nach Rücksprache erlaubt. Der Mieter hat sich mit den norwegischen Bestimmungen vertraut zu machen und diese einzuhalten. 10a. Rauchen innerhalb der Räume Rauchen ist innerhalb der Räume strengstens untersagt.  Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr von 750 Euro erhoben, da die Räume kernsaniert werden müssen. Rauchen außerhalb des Mietobjektes ist erlaubt. Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.


11. Änderung des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.


12. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Nachbarschaft durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Rundfunk-, Fernseh- und andere Abspielgeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Genauere Einzelheiten sind der Hausordnung zu entnehmen.


13. Angelboote und Zubehör
Gemietete Angelboote und Zubehör werden getankt, gesäubert und in funktionalem Zustand an den Mieter übergeben. Eine technische Einweisung wird vom Vermieter durchgeführt. Genauere Einzelheiten sind der Hausordnung zu entnehmen.


14. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet Norwegisches Recht Anwendung.

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