Allgemeine Mietbedingungen
1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag über das anliegend beschriebene Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist oder die Anzahlung geleistet wurde. Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl (oder nach Absprache) belegt werden.
2. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z. B. Strom, Heizung und Wasser) enthalten. Eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung fällig. Die Restzahlung in Höhe von 75 % des Gesamtpreises ist spätestens 60 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen, die 60 Tage oder weniger vor Reiseantritt erfolgen, ist der Gesamtpreis unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung fällig. Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle einer Stornierung auf die nach Ziffer 5 anfallenden Stornokosten angerechnet. Zukünftige Preisänderungen bleiben vorbehalten.
3. Kaution
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände bei Ankunft in Höhe von 200€.
4. Mietdauer und Inventarliste
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 19.00 Uhr erfolgen, sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft den Zustand, sowie das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und etwaige Missstände, spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen. Das Entfernen – auch das nur zeitweise Entfernen – von Gegenständen aus der Wohnung ist strengstens untersagt. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in gereinigten Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen:
Saugen und feucht Wischen aller Räumlichkeiten, gründliche Reinigung des Kühlschranks, der Kochplatten und des Backofens. Säubern sämtlicher Sanitärelemente in Bad und WC mit Reinigungsmitteln. Die in jedem Haus zur Verfügung stehende Kühltruhe ist ebenfalls sauber zu hinterlassen. Eine buchbare Endreinigung kann nicht vereinbart werden. Vor der Abreise des Mieters, wird der Zustand des Mietobjektes vom Vermieter oder der von diesem bekannten Kontaktperson überprüft. Bei Nichteinhaltung der o.g. Arbeiten wird eine Reinigungsgebühr von 200€ fällig und nachberechnet werden müssen.
5. Rücktritt durch den Mieter / Stornierung
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Stornierung beim Vermieter.
5.1 Stornierungs- und Abwicklungspauschale
Im Falle einer Stornierung wird grundsätzlich eine pauschale Stornierungs- und Abwicklungsgebühr in Höhe von 150 € erhoben. Diese Pauschale berücksichtigt insbesondere den mit der Stornierung verbundenen Verwaltungs- und Organisationsaufwand, die Bearbeitung und Dokumentation der Stornierung, die Zahlungs- und Buchhaltungsabwicklung, Änderungen der Belegungs- und Bootsplanung, die erneute Freigabe und Vermarktung der stornierten Leistungen sowie den organisatorischen Aufwand im Zusammenhang mit einer möglichen Ersatzvermietung. Die Stornierungs- und Abwicklungspauschale ist Bestandteil der nachfolgend geregelten Stornokosten und wird nicht zusätzlich zu diesen erhoben. Ist die nach Ziffer 5.2 berechnete Stornogebühr niedriger als 150 €, ist ausschließlich der niedrigere Betrag geschuldet.
5.2 Höhe der Stornokosten
Bei einem Rücktritt des Mieters werden – abhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung – folgende Stornokosten berechnet:
Bei einer Stornierung mehr als 60 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Gesamtpreises.
Bei einer Stornierung 60 bis 31 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Gesamtpreises.
Bei einer Stornierung 30 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 80 % des Gesamtpreises.
Bei einer Stornierung ab 14 Tage vor Reiseantritt sowie bei Nichtanreise: 100 % des Gesamtpreises.
Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Stornokosten angerechnet. Soweit die nach dieser Regelung geschuldeten Stornokosten die bereits geleisteten Zahlungen übersteigen, bleibt der Mieter zur Zahlung des noch offenen Betrages verpflichtet.
5.3 Anderweitige Vermietung
Der Vermieter ist berechtigt, nach einer Stornierung die frei gewordene Unterkunft, gebuchte Angelboote sowie sonstige stornierte Mietleistungen für den betreffenden Zeitraum anderweitig zu vermieten. Soweit durch eine Ersatzvermietung ein aufgrund der Stornierung entstandener Einnahmeausfall ausgeglichen wird, wird dies bei der endgültigen Berechnung der Stornokosten berücksichtigt. Die pauschale Stornierungs- und Abwicklungsgebühr in Höhe von 150 € bleibt grundsätzlich unabhängig davon bestehen, ob und in welchem Umfang eine Ersatzvermietung gelingt. Sie wird jedoch niemals zusätzlich zu den nach Ziffer 5.2 geltenden Höchstbeträgen erhoben. Unterkunft und Angelboote werden hinsichtlich einer möglichen Ersatzvermietung getrennt betrachtet. Dies gilt ebenso für mehrere gebuchte Angelboote. Kann beispielsweise die Unterkunft anderweitig vermietet werden, während eines oder mehrere der ursprünglich gebuchten Angelboote nicht erneut vermietet werden können, kann der auf diese nicht wieder vermieteten Leistungen entfallende Einnahmeausfall berücksichtigt werden. Entsprechendes gilt, wenn einzelne Angelboote, nicht jedoch die Unterkunft anderweitig vermietet werden können. Bucht ein neuer Mieter andere oder zusätzliche Leistungen – insbesondere eine andere Anzahl von Angelbooten –, verändert dies nicht die Höhe der pauschalen Stornierungs- und Abwicklungsgebühr
von 150 €. Die vom ursprünglichen Mieter insgesamt zu tragenden Stornokosten dürfen in keinem Fall den Betrag übersteigen, der sich nach der für seinen Stornierungszeitpunkt geltenden Staffel gemäß Ziffer 5.2 ergibt.
5.4 Abrechnung einer Ersatzvermietung und Datenschutz
Soweit eine Ersatzvermietung für die Berechnung der Stornokosten relevant ist, erhält der ursprüngliche Mieter die zur nachvollziehbaren Abrechnung erforderlichen Informationen. Personenbezogene Daten eines Ersatzmieters, insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten oder sonstige persönliche Angaben, werden dem ursprünglichen Mieter nicht offengelegt.
5.5 Benennung eines Ersatzmieters
Der Mieter kann einen geeigneten Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann den Eintritt eines Ersatzmieters aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere wenn dieser die für die Buchung erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt oder begründete Zweifel an seiner persönlichen oder wirtschaftlichen Zuverlässigkeit bestehen. Übernimmt ein geeigneter Ersatzmieter die ursprüngliche Buchung vollständig und zu unveränderten Konditionen, verbleibt grundsätzlich lediglich die pauschale Stornierungs- und Abwicklungsgebühr von 150 €.
5.6 Nachweis eines geringeren Schadens
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Eine nach den vorstehenden Bestimmungen zu berücksichtigende Ersatzvermietung bleibt hiervon unberührt.
6. Nichtzahlung / Kündigung durch den Vermieter
Leistet der Mieter die vereinbarte Anzahlung oder Restzahlung nicht innerhalb der in Ziffer 2 genannten Zahlungsfristen, kann der Vermieter den Mieter unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Zahlung auffordern. Erfolgt die Zahlung auch innerhalb dieser Nachfrist nicht vollständig, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. das Vertragsverhältnis zu kündigen und die gebuchte Unterkunft, Angelboote und sonstigen Leistungen wieder zur Vermietung freizugeben. Die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt. Soweit die Nichtzahlung zu einer Aufhebung der Buchung führt, gelten für die Berechnung etwaiger Stornokosten die Regelungen der Ziffer 5 entsprechend. Maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt, zu dem der Vermieter nach erfolgloser Nachfristsetzung die Aufhebung der Buchung erklärt. Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis darüber hinaus vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn sich der Mieter in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. z.B. durch Feuer o.ä. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
10. Tierhaltung
Hunde sind nur auf Anfrage und nach Rücksprache erlaubt. Der Mieter hat sich mit den norwegischen Bestimmungen vertraut zu machen und diese einzuhalten.
11. Rauchen
Innerhalb der Räume ist das Rauchen strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr von 750 Euro erhoben, da die Räume kernsaniert werden müssen. Rauchen außerhalb des Mietobjektes ist erlaubt. Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
11. Änderung des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
12. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Nachbarschaft durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Rundfunk-, Fernseh- und andere Abspielgeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Genauere Einzelheiten sind den Reiseinformationen zu entnehmen.
13. Angelboote
Gemietete Angelboote und Zubehör werden getankt, gesäubert und in funktionalem Zustand an den Mieter übergeben. Eine technische Einweisung wird vom Vermieter durchgeführt.
Genauere Einzelheiten sind den Reiseinformationen zu entnehmen.
14. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet Norwegisches Recht Anwendung.
